Ich stehe in einer Diskussion um den Begriff „respective“ und hätte gerne Eure Meinung dazu. Es ist ein Text aus dem 17. Jahrhundert, Schleswig Holstein.
Herr Hausvogt Johann Bartels und Caspar Dethlefsen Rathsherr, im Nahmen und habender Volmacht derer respective herzliebsten Schwester und Frauen an Meister Geriken Auftrag zur Anfertigung eines Bildnisses ….
Es ist die Rede von Hausvogt Bartels Schwester, Ratsherr Dethlefsen ist Verwandter, wohl Schwager.
Forscher 1 liest:
Hausvogt Bartels Schwester und die Frau des Ratsherrn sind Geschwister.
Er meint, wenn zwei Personen genannt sind, steht die ergänzende Angabe zu Person a) und respective , die zweite Angabe zu Person b).
Forscher 2 meint:
Hausvogt Bartels und Vollmacht Erteilerin sind Geschwister.
Ich tendiere zu Forscher 2, mit herzliebster Schwester und Frau(en) ist die Schwester des Hausvogts gemeint, und denke, Frau(en) ist hier eine Ehrenbezeichnung, so wie Herr bei Männern.
Was ist Eure Meinung oder Euer Wissen zum Begriff in diesem Zusammenhang?
Viele Grüße, Ursula
Herr Hausvogt Johann Bartels und Caspar Dethlefsen Rathsherr, im Nahmen und habender Volmacht derer respective herzliebsten Schwester und Frauen an Meister Geriken Auftrag zur Anfertigung eines Bildnisses ….
Es ist die Rede von Hausvogt Bartels Schwester, Ratsherr Dethlefsen ist Verwandter, wohl Schwager.
Forscher 1 liest:
Hausvogt Bartels Schwester und die Frau des Ratsherrn sind Geschwister.
Er meint, wenn zwei Personen genannt sind, steht die ergänzende Angabe zu Person a) und respective , die zweite Angabe zu Person b).
Forscher 2 meint:
Hausvogt Bartels und Vollmacht Erteilerin sind Geschwister.
Ich tendiere zu Forscher 2, mit herzliebster Schwester und Frau(en) ist die Schwester des Hausvogts gemeint, und denke, Frau(en) ist hier eine Ehrenbezeichnung, so wie Herr bei Männern.
Was ist Eure Meinung oder Euer Wissen zum Begriff in diesem Zusammenhang?
Viele Grüße, Ursula