Guten Abend,
hier habe ich eine Heiratsurkunde, bei der ich an drei Stellen unsicher bin:
Seite 1: beim Datum des 2. Aushangs
Seite 2: der Beruf des letzten Zeugen und bei der Auflistung der Unterschreibenden
Ansonsten habe ich gelesen:
"Heirath
des
August
Witte
und
der
Maria
Auguste
Kux
No 466 Heiraths=Urkunde.
Ober Bürgermeistei Elberfeld Kreis Elberfeld Regierungs=Bezirk Düsseldorf.
Im Jahre eintausend achthundert siebenzig den achten
des Monats August Nachmittags halb vier Uhr, erschienen
vor mir Robert Healfmann als
Beamten des Personenstandes der Ober Bürgermeiserei Elberfeld
1) der August Witte zwanzig
Jahre alt, geboren zu Elberfeld Regierungs=Bezirk Düsseldorf
Standes Graveur wohnhaft zu Elberfeld
Regierungs=Bezirk Düsseldorf minderjähriger Sohn der Ehe=
leute: Posamentirer Johann Peter Witte gestorben hier
und Tagelöhnerin Wilhelmina Mollenthal hier wohnhaft;
die Mutter zugegen und in diese Heirath einwilligend;
2) und die Maria Auguste Kux vier und zwanzig
Jahre alt, geboren zu Elberfeld Regierungs=Bezirk Düssledorf
Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Elberfeld
Regierungs=Bezirk Düsseldorf großjährige Tochter der hier
wohnenden Eheleute: Färber August Kux und Ge=
werblose Charlotte Dormagen; beide zugegen
und in diese Heirath einwilligend.
Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er=
wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
Gemeinde=Hauses zu Elberfeld Statt gehabt haben, nämlich die erste am
Sonntage den vier und zwanzigsten und die
andere am Sonntage den ein und dreißigsten ??? dieses Jahres;
daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen
gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; habe ich, um jenem
Gesuche zu willfahren, die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten
Urkunden, und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches über die
wechselseitigen Rechte und Pflichten des Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9
des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen
Deutschen Handelsgesetzbuch, laut vorgelesen.
Jene Urkunden sind: hier beruhend:
Geburts=Urkunde des Bräutigams No 1428 Jahres 1800 neun und vierzig;
Sterbe=Urkunde seines Vaters No 995 Jahre 1800 drei und sechszig;
Geburts=Urkunde der Braut No 915 Jahres 1800 sechs und vierzig.
---Seitenwechsel---
Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander
ehelichen wollten? - Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre
ich im Namen des Gesetzes, daß August Witte und Maria
Auguste Kux
hierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind.
Also verhandelt in Gegenwart des Johann Aband drei und
vierzig Jahre alt, Standes Fabrikarbeiter
zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des
Robert Krewinkel zwei und vierzig Jahre alt, Standes
Fabrikarbeiter zu Elberfeld wohnhaft, welcher
ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Wilhelm Leyer dreißig
Jahre alt, Standes Fabrikarbeiter
zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten und
des Johann Wilhelm Nett dreißig Jahre alt,
Standes ??unterbeamter, zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein
Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und
Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands=Beamten und den
??erparenten mit Ausnahme der beiden Mütter der
neuen Ehegatten und der Zeugen Aband und
Krewinkel, welche Schreibens unerfahren zu sein erklärten.
August Witte
Maria Auguste Kux
August Kux
W Leyer
Joh. Wilh. Nett
Healfmann"
Es dankt
wieder ein mal
Wolfgang (Schuch)
hier habe ich eine Heiratsurkunde, bei der ich an drei Stellen unsicher bin:
Seite 1: beim Datum des 2. Aushangs
Seite 2: der Beruf des letzten Zeugen und bei der Auflistung der Unterschreibenden
Ansonsten habe ich gelesen:
"Heirath
des
August
Witte
und
der
Maria
Auguste
Kux
No 466 Heiraths=Urkunde.
Ober Bürgermeistei Elberfeld Kreis Elberfeld Regierungs=Bezirk Düsseldorf.
Im Jahre eintausend achthundert siebenzig den achten
des Monats August Nachmittags halb vier Uhr, erschienen
vor mir Robert Healfmann als
Beamten des Personenstandes der Ober Bürgermeiserei Elberfeld
1) der August Witte zwanzig
Jahre alt, geboren zu Elberfeld Regierungs=Bezirk Düsseldorf
Standes Graveur wohnhaft zu Elberfeld
Regierungs=Bezirk Düsseldorf minderjähriger Sohn der Ehe=
leute: Posamentirer Johann Peter Witte gestorben hier
und Tagelöhnerin Wilhelmina Mollenthal hier wohnhaft;
die Mutter zugegen und in diese Heirath einwilligend;
2) und die Maria Auguste Kux vier und zwanzig
Jahre alt, geboren zu Elberfeld Regierungs=Bezirk Düssledorf
Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Elberfeld
Regierungs=Bezirk Düsseldorf großjährige Tochter der hier
wohnenden Eheleute: Färber August Kux und Ge=
werblose Charlotte Dormagen; beide zugegen
und in diese Heirath einwilligend.
Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er=
wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
Gemeinde=Hauses zu Elberfeld Statt gehabt haben, nämlich die erste am
Sonntage den vier und zwanzigsten und die
andere am Sonntage den ein und dreißigsten ??? dieses Jahres;
daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen
gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; habe ich, um jenem
Gesuche zu willfahren, die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten
Urkunden, und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches über die
wechselseitigen Rechte und Pflichten des Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9
des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen
Deutschen Handelsgesetzbuch, laut vorgelesen.
Jene Urkunden sind: hier beruhend:
Geburts=Urkunde des Bräutigams No 1428 Jahres 1800 neun und vierzig;
Sterbe=Urkunde seines Vaters No 995 Jahre 1800 drei und sechszig;
Geburts=Urkunde der Braut No 915 Jahres 1800 sechs und vierzig.
---Seitenwechsel---
Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander
ehelichen wollten? - Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre
ich im Namen des Gesetzes, daß August Witte und Maria
Auguste Kux
hierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind.
Also verhandelt in Gegenwart des Johann Aband drei und
vierzig Jahre alt, Standes Fabrikarbeiter
zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des
Robert Krewinkel zwei und vierzig Jahre alt, Standes
Fabrikarbeiter zu Elberfeld wohnhaft, welcher
ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Wilhelm Leyer dreißig
Jahre alt, Standes Fabrikarbeiter
zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten und
des Johann Wilhelm Nett dreißig Jahre alt,
Standes ??unterbeamter, zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein
Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und
Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands=Beamten und den
??erparenten mit Ausnahme der beiden Mütter der
neuen Ehegatten und der Zeugen Aband und
Krewinkel, welche Schreibens unerfahren zu sein erklärten.
August Witte
Maria Auguste Kux
August Kux
W Leyer
Joh. Wilh. Nett
Healfmann"
Es dankt
wieder ein mal
Wolfgang (Schuch)