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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin verweigert die Einsicht in eine Personalakte

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In der Familie, über die ich zur Zeit recherchiere, ist auch ein Lehrer, der in Berlin unterrichtet hat und 1940 in Berlin gefallen ist (der Name befindet sich auf einer Gefallenentafel einer Schule).
Da die infrage kommenden Schulen keine Unterlagen aus dieser Zeit in ihrem Schularchiv haben, habe ich (sehr freundlich und nett und ausführlich) die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin angeschrieben. Von dort kommt kurz und knapp:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen zu Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten keine Auskünfte erteilen. Dies trifft auf alle Bereiche der Dienststelle Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu. Von weiteren Anfragen bitte ich abzusehen.

Den letzten Satz fand ich ein wenig frech, aber eine Behörde kann sich sowas erlauben.

Ich habe postwendend nachgefragt, nach welchen datenschutzrechtlichen Vorschriften mir die Einsicht verweigert wird, immerhin muß ich als Bürger ja Entscheidungen der Verwaltung nachprüfen. Schaun mer mal, was dabei rauskommt.

Sanaleikki

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