Hallo zusammen,
ich habe hier eine Hochzeitsurkunde (
Seite 1 und
Seite 2), die ich nicht vollständig selbst entziffern kann.
so kann folgendes nicht lesen:
- etwas zum verstorbenen Vater der Baut
- einiges bei der Aufzählung der Beiakten
- bei jedem Zeugen das letzte gleiche Wort
- etwas zur Mutter des Bräutigams
- und im letzten Satz.
entziffert habe ich:
No 1 Heiraths-Urkunde
Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen.
Im Jahr tausend achthundertvierzig undsechs, den zwanzigsten Tag
des Monats Februar Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Martin
Joseph Hack Bürgermeister von Cronenburg
als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst:
Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers
geboren zu Dahlem am siebenten July tausendachthundert
dreizehn, zwei und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer
wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger eheliche
Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers
Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem
und dessen Ehefrau Anna Catharina Held
Standes Hauswirthin wohnhaft zu Dahlem, der Vater ???
??? verstorben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung
anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend.
Andererseits: die Jungfer Helena Hermes
geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend acht
hundert zwanzig, fünf und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerin
wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche
Tochter des verstorbenen Johann Hermes
Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf
und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder
Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie
gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend,
und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.
In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor
der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg
Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar
und die andere am fünfzehten Februar
letzthin, daß ferner die Urkunden über die An=
kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein
Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist.
Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und
ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich:
Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die ???
?? vom Vater der Braut, beide Urkunden in den für ???
?? Personenstandsregistern eingetragen, und zu??? die Geburth
urkunde ?? ?? ??, die ??urkunde aber ?? ach
ten Merz tausendachthundert ein und zwanzig ?? Mrz acht
zehn, ????? der Braut den Geburt?? mit den ??
?? das ??? in einem vom Bürgermeister zu Dollendorf
ausgestellten ??zeige enthaltend, und diesem Akte beigefügt.
---Seitenwechsel---
Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen
Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgelichen
Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander
ehelichen wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich
hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers
und die Helena Hermes
gesetzlich verheirathet sind.
Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beisein der nachbenannten Zeugen
nämlich:
1. des Peter Feyen sieben undzwanzig Jahre alt, Standes
Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht ???
2. des Joseph Keller ein und dreißig jahre alt, Standes
Schreiner wohnhaft zu Dahlem nicht ???
3. des Peter Niehsen acht und dreißig Jahre alt, Standes
Acherer wohnhaft zu Dahlem nicht ???
4. des Mathias Hoeger, fünfunddreißig Jahre alt, Standes
Maurer wohnhaft zu Baasem nicht ???
in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschschrieben habe.
mit ??? der Mutter des Bräutigams, welche erklärt
nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem, ??? Monat
und ??? mein Ein??.
gez: J.b. Zimmers, gez: Peter Niesen,
" Magdalena Hermes Mathias Höger,
" M. Schroeder,
" P. Feyen,
" J. Heller, gez: Hack
Die Uebereinstimmung mit dem im Archiv des Königl. Landgerichts zu
Aachen beruhenden Duplicat-Register beglaubigt.
Aachen, den 1ten Juni 1886 Der Gerichtsschreiber.
???
Über Hilfe
freut sich
Wolfgang (Schuch)