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[-???-] StA Elberfeld H 1870: Kleinigkeiten

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Ein weiteres mal guten Abend,

hier (Seite 1 und Seite 2) habe ich eine weitere Heiratsurkunde, bei der mir ein paar Kleinigkeiten fehlen und ich mich über Hilfe freuen würde.
Bisher habe ich folgendes gelesen:

Heirath
des
August
Witte
und
der
Maria
Auguste
Kux
No 466 Heiraths-Urkunde.
Ober Bürgermeisterei Elberfeld Kreis Elberfeld Regierungs-Bezirk Düsseldorf
Im Jahre eintausend achthundert siebenzig den achten
des Monats August Nachmittags halb eins Uhr, erschienen
vor mir Robert Halfmann als
Beamten des Personenstandes der Ober Bürgermeisterei Elberfeld
1) der August Witte zwanzig
Jahre alt, geboren zu Elberfeld Regierungs-Bezirk Düsseldorf
Standes Gravierer wohnhaft zu Elberfeld
Regierungs-Bezirk Düsseldorf minderjähriger Sohn der Ehe
leute: ???tierer Johann Peter Witte gestorben hier
und Tagelöhnerin Wilhelmina Mollenthal hier wohnhaft;
die Mutter zugegen und in diese Heirath einwilligend;
2) und die Maria Auguste Kux vier und zwanzig
Jahre alt, geboren zu Elberfeld Regierungs-Bezirk Düsseldorf
Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Elberfeld
Regierungs-Bezirk Düsseldorf großjährige Tochter der hier
wohnenden Eheleute: Färber August Kux und Ge-
werblose Charlotte Dormagen; beide zugegen
und in diese Heirath einwilligend.
Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er=
wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
Gemeinde-Hauses zu Elberfeld Statt gehabt haben, mämlich die erste am
Sonntage den vier und zwanzigsten und die
andere am Sonntage den ein und dreißigsten ??? dieses Jahres;
daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen
gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; habe ich, um jenen
Gesuche zu willfahren, die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten
Urkunden, und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches über die
wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9
des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen
Deutschen Handelsgesetzbuch; laut vorgelesen.
Jene Urkunden sind: hier b???:
Geburt=Urkunde des Bräutigams No 1428 Jahres 1800einundvierzig;
Sterbe=Urkunde seiner Mutter No 995 Jahres 1800dreiundsechszig;
Geburts=Urkunde der Braut No 915 Jahres 1800sechsundvierzig.
---Seitenwechsel---
Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander
ehelichen wollten? - Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre
ich im Namen des Gesetzes, daß August Witte und Maria
Auguste Kux
hierdurch mit einander gestzlich verheirathet sind.
Also verhandelt in Gegenwart des Johann Arband drei und
vierzig Jahre alt, Standes Fabrikarbeiter
zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten, des
Robert Krewinkel zwei und vierzig Jahre alt, Standes
Fabrikarbeiter zu Elberfeld wohnhaft, welcher
ein Bekannter des neuen Ehegatten, des Wilhelm Leyer dreißig
Jahre alt, Standes Fabrikarbeiter
zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten und
des Johann Wilhelm Nett dreißig Jahre alt,
Standes ???beamter, zu Elberfeld wohnhaft, welcher ein
Bekannter des neuen Egegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehender Vorlesung und
Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands=Beamten und den
??genannten mit Ausnahmen der beiden Mütter der
neuen Ehegatten und der Zeugen Arband und
Krewinkel, welche Schreibens unerfahren zu sein erklärten.
August Witte
Maria Auguste Kux
August Kuse
W. Leyer
Joh. Wilh. Nett
Halfmann

Es dankt für Hilfe
Wolfgang (Schuch)

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